Verhinderungspflege

Wir pflegen, wenn Pflegende mal nicht können

Wir pflegen, wenn Pflegende mal nicht können

Gut, wenn man auf Hilfe aus dem Familien- oder Bekanntenkreis bauen kann. Pflegepersonen, z. B. Angehörige, sind tragende Säulen der ambulanten Versorgung. Aber auch sie brauchen manchmal Urlaub oder einfach nur Erholungszeiten. Die Krankenkassen wissen das und unterstützen es, wenn Pflegende ab und an eine Auszeit brauchen.

Vertretung bei Verhinderung

Urlaub, Krankheit oder ein wichtiger Termin? Manchmal ist eine Pflegeperson einfach zeitweilig verhindert. In diesem Fall übernimmt die Pflegekasse die Kosten, wenn externe Pflegekräfte bei der Versorgung einspringen. Pro Kalenderjahr stehen hierfür zur Zeit 1.612,-- € zur Verfügung. Zusätzlich haben Sie weiterhin Anspruch auf die Pflegesach- oder die Pflegegeldleistung der vorhandenen Pflegegrade.


Die Leistungen der Verhinderungspflege können entsprechend der Leistungskomplexe der Grundpflege erfolgen oder nach Zeit erbracht werden – auch stundenweise. So ist sichergestellt, dass die Pflege zuhause lückenlos weiterführt wird.

 

Beispielhafte Leistungen:

  • zeitweise Übernahme der Grundpflege
  • zeitweise Übernahme der hauswirtschaftlichen Leistungen
  • Begleitung, z. B. Spaziergänge mit der pflegebedürftigen Person oder gemeinsames Einkaufen, etc.
  • Betreuung, bspw. gemeinsames Fernsehen, oder schlicht „da“ sein, um bei Bedarf umgehend und zeitnah Unterstützung leisten zu können

Weitere Informationen zur Verhinderungspflege finden Sie im Bereich Betreuung und Entlastung. Gern beraten wir Sie auch persönlich.

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