Sie haben sich für das Pflegegeld entschieden? Auch dann werden Sie nicht allein gelassen. Regelmäßige Beratungsbesuche durch einen anerkannten Pflegedienst, z. B. unsere Caritas-Sozialstationen, helfen Pflegenden und pflegenden Angehörigen.
Sie stellen sicher, dass die häusliche Pflege den pflegerischen Standards entspricht. Und sie sind eine gute Gelegenheit für die Angehörigen, sich bei Fragen rund um die richtige Pflege Rat einzuholen, sich über die vielfältigen Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten zu informieren. Denn Pflege ist psychisch und physisch belastend.
Für alle, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, sind turnusmäßige Pflegeberatungsbesuche nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben. In den Pflegegraden 2 und 3 erfolgen sie jedes halbe Jahr, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich. In Pflegegrad 1 sind die Besuche freiwillig und bis zu zweimal im Jahr möglich. Zu diesen Terminen kommen speziell geschulte Mitarbeiter des Pflegedienstes zu Ihnen nach Hause, die eine langjährige Erfahrung mitbringen. Eine gute Gelegenheit, Rat von den Pflegeprofis einzuholen. Da die Themenschwerpunkte von Besuch zu Besuch wechseln, sammeln Sie im Laufe der Besuche immer mehr Wissen - Erfahrungen, die die Tagesarbeit erleichtern.
Diese halbjährlichen, bzw. vierteljährlichen Beratungsbesuche sollen Sicherheit und Entlastung, aber keine Kosten bringen. Bei gesetzlich Versicherten werden sie nach § 37 SGB XI in vollem Umfang von der Pflegekasse getragen. Vereinbaren Sie einfach Ihren persönlichen Beratungsbesuch.